Kurzzeitpflege

Zeitlich begrenzte Pflege

Bis zu vier Wochen je Kalenderjahr ist die sogenannte "Kurzzeitpflege" im Seniorencentrum St. Bruno möglich. Insgesamt acht eingestreute Plätze für die Kurzzeitpflege ermöglichen die vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person. Diese Leistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers nach dem Sozialgesetzbuch (Vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung nach § 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII).

Entlastung und Rückkehr-Hilfe

Pflegende Angehörige können hierduch eine zeitliche begrenzte Entlastung erfahren oder aber pflegebedürftige Menschen werden beispielsweise nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereitet. Die Kurzzeitpflege soll bei Bedarf die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häuslichen Pflege überbrücken (Krankenhaus-Anschlusspflege) oder eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen, bei seelischer Überforderung der Pflegeperson oder vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen.

Verfügbarkeit nicht immer gewährleistet

Im Seniorencentrum St. Bruno stehen nur acht eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Das bedeutet, dass Kurzzeitpflege nur möglich ist, wenn aktuell ein Bewohnerzimmer verfügbar ist. Eine Vorplanung für einen längeren Zeitraum ist daher nicht möglich! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Pflegesätze für Kurzzeitpflege

Folgende Kosten fallen an, wenn Sie die Kurzzeitpflege im Seniorencentrum St. Bruno in Anspruch nehmen möchten:

 

Pflegegrad Tagessatz Hinweise
 
     
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 1.774,00 €, inkl. 3,03 € Ausbildungsumlage.
Grad 1 52,93 € Betrag reicht für 28 Tage
Grad 2 66,21 € Betrag reicht für 26 Tage
Grad 3 82,38 € Betrag reicht für 21 Tage
Grad 4 99,25 € Betrag reicht für 17 Tage
Grad 5 106,81 € Betrag reicht für 16 Tage

Wichtige Hinweise:

  • Der Anteil der Investitionskosten wird vom Kreis Paderborn übernommen (Bitte unbedingt Pflegegradbescheid beifügen, da sonst der Kreis Paderborn die Kosten nicht übernimmt).
  • Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Einzelzimmerzuschlag von 1,12 € / täglich fällig.
  • Der Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung von 36,10 € ist vom Bewohner bzw. Sozialamt zu zahlen.
Ihr Ansprechpartner zur Pflege in St. Bruno
  • Michél Fueller
    Pflegedienstleitung